Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.[1]
Der Schweriner Jugendring e.V. ist der Zusammenschluss der Jugendverbände, Jugend-organisationen und freien Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Schwerin, die sich dem Recht junger Menschen verpflichtet sehen, ihr Leben selbst zu gestalten und deshalb auch in allen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Fragen mitzubestimmen.
Der Schweriner Jugendring und seine Mitglieder stehen für …
- eine nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Schwerin,
- Mitbestimmung, Partizipation und Teilhabechancen junger Menschen in allen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Bereichen,
- selbstbestimmte und selbstorganisierte Jugendarbeit innerhalb demokratischer Strukturen,
- Engagement für Teilhabechancen junger Menschen unabhängig von deren Herkunft, Religion oder Nation,
- ehrenamtliches Engagement,
- Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche sowie
Der Schweriner Jugendring
- macht sich stark für die Interessen von Kindern und Jugendlichen,
- setzt sich ein für die Absicherung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Jugend- und Jugendverbandsarbeit,
- mischt sich in aktuelle jugendpolitischen Fragen ein,
- entwickelt Perspektiven für die Kinder- und Jugend(verbands)arbeit,
- ermöglicht die Interessensvertretung von jungen Menschen in Politik und Gesellschaft,
- beteiligt sich an der Jugendhilfeplanung und engagiert sich in entsprechenden Gremien,
- veranstaltet Fachtagungen und Workshops und Fortbildungen,
- organisiert Großveranstaltungen für Kinder und Jugendliche,
- gibt Hinweise und Hilfestellungen für Jugendgruppen und -initiativen,
- engagiert sich in vielfältiger Weise für Gleichberechtigung, Menschenrechte, Frieden und Völkerverständigung,
- tritt aktiv für Gewaltfreiheit und sozialverträgliches Miteinander ein,
- steht für Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln als ein zentraler Wert in der Arbeit aller Mitglieder des SJR.
Wirksame Jugendpolitik
Der Schweriner Jugendring e.V. ist der Ansprechpartner in der Landeshauptstadt Schwerin wenn es um Kinder- und Jugendpolitik geht. Er steht dabei für eine demokratische Selbstbestimmung von Schweriner Kindern und Jugendlichen und handelt in all seinen Aktionen in ihrem Interesse.
Der SJR ist bündelt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und vertritt diese nach außen. Dazu hat der SJR einen Sitz im Jugendhilfeausschuss und engagiert sich in allen relevanten Gremien für die Kinder- und Jugendarbeit. Der Jugendring dient als Informations- und Netzwerkpartner und bietet der Kinder- und Jugendarbeit eine Lobby in der Landeshauptstadt Schwerin.
Die Mitgliedschaft und Mitarbeit des SJR im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitsgemeinschaft der Stadt- und Kreisjugendringe in M-V, dem Beteiligungsnetzwerk M-V, der Arbeitsgemeinschaft der Großstadtjugendringe und des Deutschen Bundesjugendringes wird für einen gegenseitigen Transfer jugendpolitischer Themen und Fragestellungen genutzt und fest etabliert.
Der Schweriner Jugendring entwickelt Kampagnen und Aktionen zu jugendpolitsiechen Schwer-punktthemen in der Landeshauptstadt Schwerin und setzt diese mit seinen Mitgliedsverbänden und Partnern wirkungsvoll und öffentlichkeitswirksam um.
Nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Schwerin
Nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendverbänden, freien Trägern und selbstbestimmten Jugendorganisationen nimmt die Förderung jedes jungen Menschen in seiner Individualität und Entwicklung ernst. Sie ist auf Kontinuität ausgerichtet und trägt zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgesellschaft bei.
Der Schweriner Jugendring wehrt sich gegen Tendenzen, junge Menschen als problembelastet, defizitär und irgendwie versorgungsbedürftig zu beschreiben und eine Förderung mit Mitteln der Jugendhilfe dementsprechend zu konzentrieren.
Jugendliche sind keine Kostenverursacher, ungewollte Hilfeempfänger, potentielle Gewalttäter oder Kriminelle, sondern haben das Recht auf nachhaltige Angebote der Jugendarbeit zur Förderung ihrer Entwicklung, als Ausdruck einer Zuwendung um ihrer selbst willen. Der SJR setzt sich dafür ein, dass junge Menschen sich in Freiräumen ausprobieren, soziokulturelle Vielfalt erleben und entwickeln können, um belastbare Positionen für eine gelingende Lebens- und Berufswegplanung zu finden, zu festigen und weiter zu entwickeln.
Mitbestimmung und Partizipation in allen politischen, gesellschaftlichen und sozialen Bereichen durch zielgerichtete Moderation von Beteiligungsprozessen
Die Jugendverbände und freien Träger im Schweriner Jugendring leisten wichtige und notwendige Beiträge zur gesellschaftlichen und politischen Beteiligung junger Menschen. In der Gruppenarbeit machen viele Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen von Mitbestimmung und Mitwirkung, fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse und Entscheidungsfindungen auf allen Ebenen in Jugendverbänden bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen mit z.T. eminent politischem Gehalt.
Mitbestimmung und Partizipation versteht der Schweriner Jugendring umfassend: aus der Jugendarbeit und Jugendhilfe heraus in alle Bereiche der Gesellschaft, die sie und ihre Zukunft betreffen. Konkret bedeutet dies, die eigenen Belange und Bedürfnisse wahrnehmen, zu formulieren und sich öffentlich und in politischen Gremien für deren Realisierung einzusetzen.
Dies geschieht innerverbandlich und soll in verschiedenen gesellschaftlichen Bezügen, z.B. in Schule, Gesundheit, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Umweltschutz, Arbeitsmarkt oder Wohn- und Wohnumfeldgestaltung stärker entwickelt werden.
Die Aufgaben der Beteiligungsmoderation sind die Moderation von Prozessen, die Durchführung von Weiter- und Fortbildungen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen, Politik und Verwaltung sowie Beratung, Initiierung und Prozessbegleitung von Beteiligungsprojekten mit und von Kindern und Jugendlichen in Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern. Wir entwickeln Methoden der Beteiligung und stellen sie bereit, setzen Impulse in der Öffentlichkeitsarbeit und engagieren uns für eine Beteiligungskultur in Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern.
Dafür gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Beteiligungsnetzwerk mit mehreren Beteiligungsmoderatoren- und moderatorinnen sowie eine Koordinierungsstelle. Die Schweriner Beteiligungsmoderatorin ist schwerpunktmäßig für die Stadt Schwerin zuständig und betreut den Schweriner Kinder- und Jugendrat, unterstützt aber auch die Kollegen und Kolleginnen in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Unser Anliegen ist es, Jugendliche zu motivieren, sich in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes einzubringen. Dabei gehen wir davon aus, dass sie ganz grundsätzlich in allen Fragen ihres Lebens kompetent und deshalb überall einzubeziehen sind. Agieren auf gleicher Augenhöhe mit den politischen Entscheidungsträgern ist nur dann möglich, wenn geeignete Methoden verwendet werden und die erwachsenen und jungen Menschen sich auf diese Vorhaben einlassen und sie mit tragen. Andernfalls ist es Aufgabe des SJR sich für diese Haltung zu engagieren. Im Jahr 2020/21 wird es zur Erreichung dieser Zielvorgaben eine Fortbildungsreihe „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ für Politik, Verwaltung und Fachkräfte der Schweriner Kinder- und Jugendarbeit geben. In einer fünfteiligen, praxisorientierten Workshopreihe wird das Thema Beteiligung ausführlich erörtert und eine praxisnahe Umsetzung durch die Beteiligten angestrebt[2].
Kinder- und Jugendrat der Landeshauptstadt Schwerin
Mitbestimmung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sind nicht nur im Gesetz verankert, sie sind auch wichtig, um frühzeitig demokratisches Handeln zu üben und zu verstehen, dass das Gemeinwesen zum Gelingen auf die Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen angewiesen ist. Die lebendige Arbeit eines Kinder- und Jugendrates leistet einen spezifischen Beitrag zur
Kinder- und somit auch zur Familienfreundlichkeit der Kommune und ermöglicht eine politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt.
Der Kinder- und Jugendrat wird durch den Schweriner Jugendring e.V. pädagogisch begleitet. Erfahrungen aus anderen Kommunen bundesweit haben gezeigt, dass eine solche Begleitung notwendig ist.
Digitalisierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit
Die Schließung der Kinder- und Jugendeinrichtung aufgrund der Corona-Pandemie 2020 eröffnete Räume für eine kurzfristige Umstellung der Angebote auf digitale Jugendarbeit. Digitale Jugendarbeit steht generell für den Einsatz von digitalen Medien und Technologien in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit. Digitale Medien sind dabei das Werkzeug (Erreichbarkeit, Kommunikation und Beratung) sowie der Handlungsraum (Aktionen im digitalen Raum, z.B. Gaming etc.). Der SJR setzt sich dafür ein, die ersten Erfahrungen im Kontext digitaler Jugendarbeit zu verstetigen und weiter zu entwickeln. Die digitalen Angebote sollen in Schwerin dauerhaft etabliert werden. Das digitale Arbeitsfeld ist als Experimentierfeld zu sehen, Freiräume sind zu eröffnen, sodass sich sowohl die Fachkräfte als auch Jugendliche ausprobieren können und geeignete Formate finden. Hierzu werden kollegiale Beratungsformate und Fortbildungen, bzw. Workshops initiiert.
Selbstbestimmte und selbstorganisierte Jugendarbeit in demokratischen Strukturen
Jugendliche sind kompetent und befähigt, Verantwortung wahrzunehmen, Entscheidungen zu treffen und Jugendarbeit selbst zu bestimmen und zu organisieren.
Ehrenamtliches Engagement
Ehrenamtliches Engagement als ein wesentliches Merkmal der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit bedeutet in seiner Freizeit Engagement, Spaß, persönlichen Gewinn und die Übernahme von Verantwortung miteinander zu verbinden.
Verwaltung des und Weiterentwicklung der Angebote im Jugendhaus Dr.-Külz-Straße 3
Die Betrieb, die Ermöglichung der Leistungen und Angebote der ansässigen Vereine und Verbände sowie die Verwaltung der Mittel des Jugendhauses Dr.-Külz-Str. 3 wird auch in den fort folgenden Jahren gewährleistet und erfolgt in der Geschäftsstelle des SJR.
Im besonderen Fokus steht die Prüfung der Nutzung weiterer Bereiche des Hauses für die Kinder- und Jugendarbeit in Schwerin und die Weiterentwicklung der vorgehaltenen Angebote für Kinder und Jugendliche. In enger Kooperation mit den Nutzern und Mietern des Hauses und dem Vermieter Landeshauptstadt Schwerin werden Zukunftsplanungen gemeinsam entwickelt
und auf den Weg gebracht. Hierfür wird ein gesondertes Konzept entwickelt.
Handlungsleitende Ziele und deren Umsetzung
Der Schweriner Jugendring e.V. als Arbeitsgemeinschaft der Jugendvereine und freien Träger der Jugendhilfe im Bereich Kinder- und Jugendarbeit der Landeshauptstadt Schwerin gewährleistet die Bündelung und wirkungsvolle Durchsetzung gemeinsamer Interessen in Bezug auf die kommunale Jugendpolitik. Er hat die aktuellen Lebenslagen junger Menschen im Blick und vertritt deren Forderungen, Meinungen und Initiativen und sorgt für deren Einbindung in die Prozesse.
Der Schweriner Jugendring e.V. ermöglicht den kontinuierlichen Zugang zu allen relevanten Informationen für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus werden Einflussmöglichkeiten zu Entscheidungsträgern auf allen kommunalen Ebenen eröffnet.
Der Schweriner Jugendring e.V. fördert das Initiieren von Ideen und innovativen Projekten durch die Nutzung vielfältiger Kontakte.
Der Schweriner Jugendring bietet für Jugendinitiativen und –gruppen
folgende Dienstleistungen an:
- Beratung und Begleitung von Mitgliedsverbänden und –gruppen sowie Nichtmitgliedern durch Hilfe und Unterstützung bei allen Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich
- Beratung in Bezug auf Vereinsgründung, Raumsuche, Finanzierungsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit
- Vermittlung von Kontakten und Kooperationspartnern für verschiedenste Projekte
Der Schweriner Jugendring bietet für die freien Träger der Jugendhilfe
folgende Dienstleistungen an:
- umfassende Beteiligung an Bestands- und Bedarfsermittlungen
- Analyse komplexer Problemlagen und gemeinsame Entwicklung von Lösungsstrategien
Der Schweriner Jugendring bietet dem öffentlichen Träger folgende Dienstleistungen an:
- kompetente Mitarbeit und Begleitung bei der Jugendhilfeplanung und Weiterentwicklung des Bedienungsrahmens
- Kompetente Mitarbeit in der AG nach §78, SGB VIII
- Jugendpolitische Interessenvertretung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern, z.B. im Kontext der qualitativen und quantitativen Verbesserung in der Jugendarbeit bezüglich des Kommunalvertrags nach §6, Absatz 2 Kinder- und Jugendfördergesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Bündelung von Interessen und Bedarfserhebung
- Mitarbeit in der Gestaltung von Rahmenbedingungen
- Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsinstrumenten für die Kinder- und Jugendarbeit
Darüber hinaus wird der Schweriner Jugendring im Zuwendungszeitraum seine Funktion als kommunikative und vernetzende Plattform der Vereine und Verbände der Schweriner Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbauen, z.B. durch die Aufnahme weiterer Träger unterschiedlicher Bereiche.
Durch die Moderation eines kontinuierlichen Austausch- und Vernetzungsprozesses wird der SJR die Nutzung verschiedenster Angebote durch noch mehr Jugendliche ermöglichen und so die knappen Ressourcen mehr Trägern und Nutzern zugänglich machen.
Kooperationsprojekte des SJR sowie der Mitgliedsvereine mit z.B. regionalem Bezug werden initiiert und umgesetzt.
Weitere Leistungen im Zuwendungszeitraum:
- die Trägerschaft der Beteiligungs-Moderatorenstelle für das Beteiligungsnetzwerk des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Ziel, auf der kommunalen Ebene (Städte und Gemeinden) politisch Verantwortliche (Bürgermeister, Gemeinde- und Stadtvertreter), Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung, Lehrer und Lehrerinnen sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendarbeit durch Fortbildungen in die Lage versetzt werden, Beteiligungsmethoden mit jungen Menschen durchzuführen bzw. zu moderieren,
- die Beratung freier Träger und Verbände der Jugendhilfe in Bezug auf die Fördersystematik der Stadt Schwerin im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, in Fragen der Organisation, Struktur und Arbeitsweise von Jugendeinrichtungen sowie in Bezug auf Akquise von Drittmitteln,
- die Beratung ehrenamtlich tätiger Vereine und Verbände in Bezug auf Konzeptionisierung von Maßnahmen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Initiierung eines Diskurses über den Datenschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
- Informationsveranstaltungen zur Kinder- und Jugendarbeit und Jugendringsarbeit,
- Mitarbeit in kommunalen, landes- und bundesweiten Gremien mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendarbeit,
- Kooperation mit dem kommunalen, öffentlichen Träger zum zielgerichteten Abbau bürokratischer Anforderungen und Auflagen in der Kinder- und Jugendarbeit
- jugendpolitische Bildungsveranstaltungen, Konzipierung und Organisation neuer Ringvorlesungen in der Landeshauptstadt Schwerin zu verschiedenen sozialpädagogischen Themenbereichen,
- Auf- und Ausbau internationaler Kontakte zwischen Fachkräften und Jugendgruppen,
- kommunalpolitische Einflussnahme im Interesse von Kindern und Jugendlichen sowie Begleitung des Kinder- und Jugendrates als Dienstleistung für das kommunale Fachamt,
- öffentlichkeitswirksame Aktionen mit dem Ziel, die verschiedenen Bereiche der Jugendhilfe vorzustellen (Redaktionsgruppe Jugendhilfe),
- Finanzverwaltung als Dienstleistung für kleine Vereine und Jugendgruppen,
- Verwaltung des Büros, der Finanzen und Arbeitsmittel des SJR.
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Kontakt
Dirk Siebernik
Schweriner Jugendring e.V.
Dr.-Külz-Str. 3
19053 Schwerin
Tel.: 0385-5509984
Email: info@schwerinerjugendring.de
http://www.schwerinerjugendring.de
[1] Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Zweites Kapitel – Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 – 41),
Erster Abschnitt – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 – 15), hier § 11 Jugendarbeit
(1) 1Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. 2Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) 1Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
[2] Siehe Konzept Fortbildungsreihe