
Am 6.11.2019 erhielten wir von der Landeshauptstadt Schwerin die
„Allgemeinverfügung zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der Überschreitung des Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen für den Bereich Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen“ vom 05.11.2020.
Daraus ergibt sich, dass
1. die Angebote der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Innenbereich im Zeitraum vom 06.11.2020 – 15.11.2020 untersagt sind,
2. bei Angeboten außerhalb der Räumlichkeiten unbedingt auf die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen (gem. jeweils aktueller Corona-Jugendverordnung M-V) zu achten ist.
Die Verfügung findet ihr auch unter:
